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Rechtsanwalt Hans-Joachim Kunz
Rechtsanwalt(Bundesrepublik Deutschland)
Hans-Joachim Kunz
- Fachanwalt für Familienrecht
- Erbrecht
- 1976 im Wintersemester Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz
- 1981/82 Erstes Juristisches Staatsexamen
- 1982 bis 1984 Referendarzeit
- 1984/85 Zweites Juristisches Staatsexamen
- 1985 - 1990 Zulassung als Rechtsanwalt
- 1990 - 1991 Leiter eines privaten Bildungsinstitutes
- seit 1992 erneute Zulassung als Rechtsanwalt in Simmern/Hunsrück
- seit 19.02.1998 ist mir die Berechtigung erteilt, die Bezeichnung 'Fachanwalt für Familienrecht' zu führen